Thomas Schroeter
Business und Privates von Thomas Schroeter
50 EUR Rücklastschriftgebühr in AGB? Fehlanzeige. - Thomas Schroeter
“Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit in dieser Pauschale Kosten für einen Personalmehraufwand eingerechnet sind. ”
Volltext der Entscheidung
“Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die eine Rücklastschriftgebühr von 50,00 EUR pro Buchung vorsieht (hier: Bankgebühren, Porto, Papier, Druck 12,33 EUR und Personalaufwand 40,15 EUR) verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam, soweit in dieser Pauschale Kosten für einen Personalmehraufwand eingerechnet sind. ”
Am 11.08.07 in Zivilprozessrechtund Inkasso und Zwangsvollsgtreckungund Allgemeines Zivilrecht veröffentlicht. RSS Feed für Kommentare. Du kannst hier kommentieren oder per Trackback von Deinem Blog .
Du mussthier registriert sein.

